LEISTUNGEN
Pflegeeinsatz nach § 37 Abs.3 SGB XI
Der Pflegeeinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI (Sozialgesetzbuch XI) bezieht sich auf die häusliche Pflege und die damit verbundenen Leistungen, die von einem ambulanten Pflegedienst erbracht werden. Dieser Paragraph regelt insbesondere die Leistungen für Pflegebedürftige, die in der Regel Pflegegeld beziehen und die Unterstützung durch einen ambulanten Dienst in Anspruch nehmen möchten.
Die wichtigsten Leistungen, die in diesem Rahmen erbracht werden, sind:
- Pflegevisiten: Regelmäßige Besuche durch Pflegefachkräfte, um die Pflegequalität zu überprüfen und sicherzustellen, dass die Bedürfnisse des Pflegebedürftigen erfüllt werden.
- Beratung und Unterstützung: Informationen und Beratung für den Pflegebedürftigen und seine Angehörigen zu Pflegefragen, Hilfsmitteln und weiteren Unterstützungsangeboten.
- Dokumentation: Erfassung und Dokumentation des Pflegebedarfs und der durchgeführten Maßnahmen, um die Qualität der Pflege zu gewährleisten.
- Individuelle Pflegeplanung: Erstellung und Anpassung eines individuellen Pflegeplans, der auf die spezifischen Bedürfnisse des Pflegebedürftigen abgestimmt ist.
- Koordination von Hilfsangeboten: Unterstützung bei der Vernetzung mit anderen Dienstleistern, wie Therapeuten oder sozialen Diensten.
- Überprüfung des Gesundheitszustands: Regelmäßige Kontrolle des Gesundheitszustands des Pflegebedürftigen, um gegebenenfalls Anpassungen in der Pflege vorzunehmen.
Diese Leistungen sollen sicherstellen, dass die Pflegebedürftigen die notwendige Unterstützung erhalten und ihre Lebensqualität verbessert wird. Wenn Sie weitere Fragen haben oder spezifische Informationen benötigen, kontaktieren Sie uns einfach!
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